Personelle einzelmaßnahmen

    Kurz erklärt Unter personellen Einzelmaßnahmen versteht man Entscheidungen des Arbeitgebers, die einzelne Beschäftigte betreffen und Auswirkungen auf deren Arbeitsverhältnis haben. Das können z.B. Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen oder Kündigungen von Mitarbeitern sein. 1 Dieser Paragraph regelt die Rechte und Pflichten des Betriebsrats bei Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen von Arbeitnehmern. Er enthält die Voraussetzungen, Gründe und Folgen für die Zustimmung oder Verweigerung des Betriebsrats sowie die Möglichkeit der Zustimmungsersetzung durch das Arbeitsgericht. 2 Sie beraten sich innerhalb einer Woche (Frist beginnt erst mit der vollständigen Unterrichtung) und entscheiden, ob Sie der personellen Maßnahme zustimmen wollen oder nicht. 3 (1) 1 In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter. 4 Personelle Einzelmaßnahmen: Die richtige Begründung entscheidet 5 § 99 BetrVG - Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen ... 6 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen 7 Die Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen 8 Die Rechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen 9 Personelle Einzelmaßnahmen - Fachanwalt für Arbeitsrecht ... 10


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